Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ti.Na Tiernahrung Müller

§1 Allgemeines

1.Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Ti.Na Tiernahrung Müller und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
2.Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Ti.Na Tiernahrung Müller erst verbindlich, wenn sie bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
3.Die Firma Ti.Na Tiernahrung Müller behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Liefervereinbarung herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist. In einem solchen Fall erhält der Kunde Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Ti.Na Tiernahrung Müller sind ausgeschlossen.


§2 Lieferung

1.Die Lieferung erfolgt auf Gefahr von Ti.Na Tiernahrung Müller. Sobald die Ware von der Firma Ti.Na Tiernahrung Müller einem auf Wunsch des Kunden einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
2.Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender, ausgewiesener Verpackungs- und Transportkosten.
3.Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Schäden zu untersuchen. Feststellbare Schäden oder Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Schäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware schriftlich bestätigen lassen.
4.Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
5.Schadensersatzansprüche gegen die Firma Ti.Na Tiernahrung Müller wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


§3 Rückgaberecht

1.Der Kunde hat die Möglichkeit, bei nicht ordnungsgemäßer Ware, Produkte aus unserem aktuellen Angebot an uns zurückzugeben oder die Annahme zu verweigern
2.Das Rückgaberecht besteht in diesem Falle nur bei Auslieferung.
3.Rückgabe ist ebenfalls bei Feststellung von verdorbener Ware nach dem Auftauvorgang möglich. Dies ist unverzüglich anzuzeigen, damit Produktion, Lagerung und Auftauvorgangzeitlich nachvollziehbar sind.
4.Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit einwandfreie Waren nach Wunsch des Kunden produziert werden.


§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

1.Mängel, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Lagerung sowie Verwendung ungeeigneter Futter- oder Zusatzmittel durch den Kunden oder einer von der Firma Ti.Na Tiernahrung
Müller nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
2.Aufgetaute, einwandfreie Ware ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
3.Nimmt der Kunde Ware trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
4 .Gewährleistung richtet sich ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften.
5 .Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma Ti.Na Tiernahrung
Müller lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma Ti.Na Tiernahrung Müller oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma Ti.Na Tiernahrung Müller auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.



§6 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

1.Die Rechnungen der Firma Ti.Na Tiernahrung Müller sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
2.Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma Ti.Na Tiernahrung Müller ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Ti:Na Tiernahrung Müller berechtigt, diesen geltend zu machen.


§7 Eigentumsvorbehalt

1.Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Ti.Na Tiernahrung Müller. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma Ti.Na Tiernahrung Müller das Eigentum bzw. daraus resultierende Ansprüche bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2.Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern.


§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2.Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Ti:Na Tiernahrung Müller bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Velbert, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3.Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Ti.Na Tiernahrung Müller ist Velbert. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Ti:Na Tiernahrung Müller gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


§9 Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.